Großflächige Einzelhandelsprojekte sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Versorgungsstrukturen sowohl in der Ansiedlungsstadt/-gemeinde als auch in Nachbarkommunen gutachterlich zu überprüfen. Verträglichkeits- und Auswirkungsanalysen bilden die Beurteilungsbasis, inwiefern das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung der raumordnerischen und städtebaulichen Ziele und Grundsätze in seinen Auswirkungen als verträglich angesehen werden kann. Hierbei sind zu berücksichtigen:
Wir ermitteln gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO die Auswirkungen:
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